Häufige Fragen
Wie bei jedem Unternehmen und jedem Verein kann auch eine Insolvenz des Schulträgers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings unterliegen wir der Verpflichtung, im Falle eines Falles den Schulbetrieb nur zum Schuljahresende einzustellen. Da die Elternschaft wie auch der Förderverein über ihre Vertreter regelmäßig Einblick in die Finanzen der Schule erhalten, ist eine plötzliche, unerwartete Insolvenz jedoch unwahrscheinlich.