Häufige Fragen
Im Gegensatz zu konfessionellen Schulen werden wir ein Zulassung als Schule mit einem "besonderen pädagogischen Interesse" erhalten. Bei einer solchen Einrichtung muss kein Bedarf nachgewiesen werden, der im Falle einer konfessionellen Einrichtung sehr wohl nachgewiesen werden muss. Uns kann also nicht durch ein Feststellungsverfahren o. ä. die Existenzberechtigung abgesprochen werden.